

Im Bereich der Diversifizierungsförderung (DIV) sind 4 Millionen Euro an Fördermitteln vorgesehen.
Fragen Sie sehr gerne bei uns nach. Wir beraten Sie gerne unter der Telefonnumer: 08295 6693770
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Bayern hat das Förderprogramm „VuVRegio“ neu ausgerichtet. Damit möchte der Freistaat die regionale Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte fördern und finanziell stärker unterstützen.
Die Anträge für das Programm können ab sofort bis zum 30. Oktober 2024 gestellt werden,
die Förderung ist je nach Förderprojekt auf 250.000 € bzw. 50.000 € begrenzt.
Mit der Neuauflage der Förderung möchte der Freistaat besonders die regionale Schlachtung stärken. Dabei unterstützt Bayern auch die Anschaffung von mobilen Schlachteinheiten mit einem Zuschuss von 45 % der förderfähigen Kosten und setzt sich für kurze Lieferketten und Transportwege ein. Eine gelungene Zusammenfassung über die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier: https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/ab-sofort-hoehere-zuschuesse-fuers-mobile-schlachten-570479?utm_campaign=blw-mo-fr-nl&utm_source=blw-nl&utm_medium=newsletter-link&utm_term=2022-09-19
Für mehr Informationen oder Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns gerne!
Für Landwirte und Unternehmen der Agrarbranche wird es aufgrund der steigenden Anzahl an Richtlinien und Verordnungen immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. agromind berät Sie nun auch zur neuen EU-Öko-Verordnung.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue EU-Öko-VO 2018/848 in Kraft. Sie umfasst verschiedene Änderungen in den Bereichen Produktion, Kontrolle und Handel, und beinhaltet Vorgaben und Vorschriften für mehr Umweltschutz, Erhalt der Artenvielfalt sowie der Bodenfruchtbarkeit.
Nach der Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH lassen sich die Anpassungen unter anderem in folgende Bereiche gliedern:
Erweiterung des Geltungsbereiches
Biologischer Pflanzenbau
Biologische Tierproduktion
Verarbeitung
Etikettierung
Import aus Drittländern
Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen zu den Anpassungen! Wir helfen Ihnen gerne, den Überblick zu behalten!
Bild von Capri23auto auf Pixabay
Für Landwirte und Unternehmen der Agrarbranche wird es aufgrund der steigenden Anzahl an Richtlinien und Verordnungen immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. Nun treten am 1. Januar 2023 auch neue Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Direktzahlungen, welche die erste Säule der GAP darstellen.
Die Zweisäulenstruktur wird zwar auch in der neuen GAP-Periode beibehalten, trotzdem findet hier eine Umverteilung statt. Die erste Säule dient mit den Direktzahlungen der „Einkommensgrundstützung“. Dabei müssen künftig strengere Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz eingehalten werden. Darüber hinaus gehende freiwillige Leistungen in diesen Bereichen werden zusätzlich honoriert. Die zweite Säule wird von den Ländern genauer gestaltet und fördert flächenbezogene Umwelt- und Klimamaßnahmen.
Die bisherige „Basisprämie“ als Bestandteil der Direktzahlungen sowie die „Umverteilungsprämie“ und die „Junglandwirte-Prämie“ werden mit veränderten Prämiensätzen fortgeführt. Die bisherige „Greening-Prämie“ entfallt ab 2023. Neu eingeführt werden gekoppelte Tierprämien für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen.
Mit diesen Anpassungen möchte die GAP Nachhaltigkeit stärker fördern. Höhere Anforderungen bei den sogenannten GLÖZ-Maßnahmen (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) und neue, freiwillige Öko-Regelungen sollen dazu beitragen.
Mithilfe des GAP-Prämienrechners der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) können landwirtschaftliche Betriebe mit nur wenigen Angaben die Direktzahlungen aus der ersten Säule der neuen GAP abschätzen und mit den vorherigen vergleichen. Es ist auch möglich, die Mehrkosten der GLÖZ- und Öko-Maßnahmen ungefähr abzuschätzen.
„Da weder die genaue Prämienhöhe noch die genauen Mehrkosten oder höheren Aufwendungen bekannt sind, kann der Prämienrechner nur monetäre Größenordnungen abschätzen“, erläutert die LfL.
Hier ist der Prämienrechner zu finden: https://www.lfl.bayern.de/iba/unternehmensfuehrung/302592/index.php
Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38437_Die_neue_GAP_ab_2023_-_eine_%C3%B6konomische_Optimierung_der_Antr%C3%A4ge_wird_wichtiger
Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen zu den Anpassungen! Wir helfen Ihnen gerne, den Überblick zu behalten!
Durch geografische Angaben wie zum Beispiel „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ oder „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ können Erzeugnisse aus bestimmten Regionen oder mit besonderen Eigenschaften vor Nachahmung oder Betrug geschützt werden. Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ müssen alle Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung - im Herkunftsgebiet stattfinden. Bei der „geschützten geografischen Angabe“ muss nur eine Produktionsstufe im entsprechenden Gebiet stattfinden.
Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben vorgelegt, um die Nutzung der Zeichen zu vereinfachen und zu verbreiten:
Verkürztes und vereinfachtes Eintragungsverfahren: Künftig soll es ein angepasstes Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben geben, unabhängig davon, ob die Antragsteller inner- oder außerhalb der EU ansässig sind.
Verbesserter Online-Schutz: Der neue Rahmen soll den Schutz geografischer Angaben im Internet, insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen, optimieren.
Mehr Nachhaltigkeit: Erzeuger sollen künftig in den Produktspezifikationen ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit hervorheben.
Gestärkte Erzeugervereinigungen: Die Mitgliedstaaten müssen Vereinigungen von Erzeugern, die Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe herstellen, auf deren Antrag anerkennen.
Als nächstes werden sich EU-Parlament und EU-Rat zu diesem Überarbeitungsvorschlag positionieren.
Foto von bepart64 auf Pixabay
Wir freuen uns sehr, dass agrolabel zukünftig mit Lokbest als Partner zusammenarbeiten kann!
Auf lokbest.de finden Sie eine Übersicht über landwirtschaftliche Erzeuger, Bio-Bauernhöfe und Hofläden aus der Region und deren hochwertiges Angebot an frischen Bio-Lebensmitteln.
Mit der Lokbest App können Verbraucher regionale Produkte in Selbstbedienungsläden einkaufen und sich bereits vorab über alle Produkte und die aktuelle Verfügbarkeit in den Läden informieren und die Betreiber bekommen mehr Zeit, sich auf die Herstellung ihrer hervorragenden Erzeugnisse zu fokussieren.
Das Prinzip von Lokbest ist einfach: Die Softwarelösung ermöglicht den Kunden das Einkaufen in regionalen Selbstbedienungsläden inklusive Zutritt zu diesen und Zahlungsabwicklung direkt über die App. Nach Registrierung in der App kann von überall eingesehen werden, welche regionalen Produkte es in den jeweiligen Läden zu kaufen gibt, inklusive Herkunft, Preis und aktueller Verfügbarkeit. Ebenfalls kann eingesehen werden, in welchen Läden der unmittelbaren Umgebung die Software bereits genutzt wird. Durch Scannen des in der App generierten QR Codes an einem Scanner direkt neben der Tür des Ladens, kann der Laden betreten werden. Auch die Betreiber der Läden bekommen von Lokbest ein eigenes Interface zur Verfügung gestellt, mit welchem sie neue Produkte anlegen können, Bestände verwalten und ihre Umsätze überwachen. Das Besondere am System: Die Lösung ist sehr flexibel und kann in jeder Art von Geschäft integriert werden.
"Genuss erleben aus der Region" ist das Credo des digitalen Hofladens und entspricht auch dem Grundsatz, der uns am Herzen liegt!
Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit!
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.lokbest.de/