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Agrarmarketing 360°
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Strich abwaertsBayerische Förderprogramme

Die Antragsendtermine für 2024 stehen bereits fest.

Fragen Sie sehr gerne bei uns nach. Wir beraten Sie gerne

 

 

HeaderGapreform

GAP-Reform ab 2023

Für Landwirte und Unternehmen der Agrarbranche wird es aufgrund der steigenden Anzahl an Richtlinien und Verordnungen immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. Nun treten am 1. Januar 2023 auch neue Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Direktzahlungen, welche die erste Säule der GAP darstellen.

Die Zweisäulenstruktur wird zwar auch in der neuen GAP-Periode beibehalten, trotzdem findet hier eine Umverteilung statt. Die erste Säule dient mit den Direktzahlungen der „Einkommensgrundstützung“. Dabei müssen künftig strengere Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz eingehalten werden. Darüber hinaus gehende freiwillige Leistungen in diesen Bereichen werden zusätzlich honoriert. Die zweite Säule wird von den Ländern genauer gestaltet und fördert flächenbezogene Umwelt- und Klimamaßnahmen.

Die bisherige „Basisprämie“ als Bestandteil der Direktzahlungen sowie die „Umverteilungsprämie“ und die „Junglandwirte-Prämie“ werden mit veränderten Prämiensätzen fortgeführt. Die bisherige „Greening-Prämie“ entfallt ab 2023. Neu eingeführt werden gekoppelte Tierprämien für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen.

Mit diesen Anpassungen möchte die GAP Nachhaltigkeit stärker fördern. Höhere Anforderungen bei den sogenannten GLÖZ-Maßnahmen (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) und neue, freiwillige Öko-Regelungen sollen dazu beitragen.

Mithilfe des GAP-Prämienrechners der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) können landwirtschaftliche Betriebe mit nur wenigen Angaben die Direktzahlungen aus der ersten Säule der neuen GAP abschätzen und mit den vorherigen vergleichen. Es ist auch möglich, die Mehrkosten der GLÖZ- und Öko-Maßnahmen ungefähr abzuschätzen.

„Da weder die genaue Prämienhöhe noch die genauen Mehrkosten oder höheren Aufwendungen bekannt sind, kann der Prämienrechner nur monetäre Größenordnungen abschätzen“, erläutert die LfL.

Hier ist der Prämienrechner zu finden: https://www.lfl.bayern.de/iba/unternehmensfuehrung/302592/index.php

Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38437_Die_neue_GAP_ab_2023_-_eine_%C3%B6konomische_Optimierung_der_Antr%C3%A4ge_wird_wichtiger

 

Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen zu den Anpassungen! Wir helfen Ihnen gerne, den Überblick zu behalten!

 

Header ZuschussSchlachten2

 

Zuschüsse für mobiles Schlachten Steigen

Bayern hat das Förderprogramm „VuVRegio“ neu ausgerichtet. Damit möchte der Freistaat die regionale Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte fördern und finanziell stärker unterstützen.

Die Anträge für das Programm können ab sofort bis zum 19. Oktober 2022 gestellt werden,

die Förderung ist je nach Förderprojekt auf 250.000 € bzw. 50.000 € begrenzt.

Mit der Neuauflage der Förderung möchte der Freistaat besonders die regionale Schlachtung stärken. Dabei unterstützt Bayern auch die Anschaffung von mobilen Schlachteinheiten mit einem Zuschuss von 45 % der förderfähigen Kosten und setzt sich für kurze Lieferketten und Transportwege ein. Eine gelungene Zusammenfassung über die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier: https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/ab-sofort-hoehere-zuschuesse-fuers-mobile-schlachten-570479?utm_campaign=blw-mo-fr-nl&utm_source=blw-nl&utm_medium=newsletter-link&utm_term=2022-09-19

Für mehr Informationen oder Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns gerne!

 

Header NSRegionalität

 

Strich abwaertsNiedersachsen fördert REgionalität

 

Die Themen Regionalität, Tierwohl und Umweltschutz sind so wichtig wie nie! Wie das Bayerische Wochenblatt berichtete, möchte das Bundesland Niedersachsen deshalb regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen mit einer Fördermaßnahme unterstützen. Auch mobile Schlachtanlagen beziehungsweise Molkereien sollen dabei berücksichtigt werden. Potenzielle Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen mit Sitz in Niedersachsen. Förderanträge können bei der zentralen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Erster Antragsstichtag soll der 21. September 2022 sein.
Wir finden, das ist ein tolles Beispiel für mehr Nachhaltigkeit und Regionalität in Deutschland und hoffen auf mehr!
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

 

Header GeografischeAngaben

 

Strich abwaertsEU-Kommission stärkt geografische Angaben

Durch geografische Angaben wie zum Beispiel „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ oder „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ können Erzeugnisse aus bestimmten Regionen oder mit besonderen Eigenschaften vor Nachahmung oder Betrug geschützt werden. Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ müssen alle Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung - im Herkunftsgebiet stattfinden. Bei der „geschützten geografischen Angabe“ muss nur eine Produktionsstufe im entsprechenden Gebiet stattfinden. 

Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben vorgelegt, um die Nutzung der Zeichen zu vereinfachen und zu verbreiten:

Verkürztes und vereinfachtes Eintragungsverfahren: Künftig soll es ein angepasstes Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben geben, unabhängig davon, ob die Antragsteller inner- oder außerhalb der EU ansässig sind.

Verbesserter Online-Schutz: Der neue Rahmen soll den Schutz geografischer Angaben im Internet, insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen, optimieren.

Mehr Nachhaltigkeit: Erzeuger sollen künftig in den Produktspezifikationen ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit hervorheben.

Gestärkte Erzeugervereinigungen: Die Mitgliedstaaten müssen Vereinigungen von Erzeugern, die Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe herstellen, auf deren Antrag anerkennen.

 

Als nächstes werden sich EU-Parlament und EU-Rat zu diesem Überarbeitungsvorschlag positionieren. 

Foto von bepart64 auf Pixabay

Header agrolabel Webshop

 

Strich abwaertsDigitaler Hofladen Lokbest als neuer Partner von agrolabel

  

Wir freuen uns sehr, dass agrolabel zukünftig mit Lokbest als Partner zusammenarbeiten kann!

Auf lokbest.de finden Sie eine Übersicht über landwirtschaftliche Erzeuger, Bio-Bauernhöfe und Hofläden aus der Region und deren hochwertiges Angebot an frischen Bio-Lebensmitteln. 

Mit der Lokbest App können Verbraucher regionale Produkte in Selbstbedienungsläden einkaufen und sich bereits vorab über alle Produkte und die aktuelle Verfügbarkeit in den Läden informieren und die Betreiber bekommen mehr Zeit, sich auf die Herstellung ihrer hervorragenden Erzeugnisse zu fokussieren.

So funktioniert Lokbest Store

Das Prinzip von Lokbest ist einfach: Die Softwarelösung ermöglicht den Kunden das Einkaufen in regionalen Selbstbedienungsläden inklusive Zutritt zu diesen und Zahlungsabwicklung direkt über die App. Nach Registrierung in der App kann von überall eingesehen werden, welche regionalen Produkte es in den jeweiligen Läden zu kaufen gibt, inklusive Herkunft, Preis und aktueller Verfügbarkeit. Ebenfalls kann eingesehen werden, in welchen Läden der unmittelbaren Umgebung die Software bereits genutzt wird. Durch Scannen des in der App generierten QR Codes an einem Scanner direkt neben der Tür des Ladens, kann der Laden betreten werden. Auch die Betreiber der Läden bekommen von Lokbest ein eigenes Interface zur Verfügung gestellt, mit welchem sie neue Produkte anlegen können, Bestände verwalten und ihre Umsätze überwachen. Das Besondere am System: Die Lösung ist sehr flexibel und kann in jeder Art von Geschäft integriert werden.

"Genuss erleben aus der Region" ist das Credo des digitalen Hofladens und entspricht auch dem Grundsatz, der uns am Herzen liegt!

Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit! 

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.lokbest.de/

 

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Strich abwaertsBundeswettbewerb Ökologischer Landbau

Landwirtschaftliche Innovationen tragen dazu bei, die Bio-Landwirtschaft weiterzuentwickeln und voranzubringen. Wir möchten Sie daher auf den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau aufmerksam machen.

Die nächste Bewerbungsrunde für den Bundeswettbewerb ist gestartet. Mit diesem Wettbewerb schafft das Bundesministerium eine Bühne für Bio-Landwirtinnen und -Landwirte. Diese können andere an ihrem Know-how, ihren Ideen und ihren landwirtschaftlichen Konzepten teilhaben lassen und damit Vorbild für andere Landwirtinnen und Landwirte werden.

Sie haben selbst einen Bio-Betrieb und möchten an dem Wettbewerb teilnehmen oder einen anderen Betrieb dafür vorschlagen, den Sie für preiswürdig halten?

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 30. Juni 2022. Die Auszeichnung der Gewinner erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

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Strich abwaertsEU-Bio-Auszeichnung

Wir möchten Sie auf eine besondere Aktion hinweisen- den Wettbewerb für EU-Bio-Auszeichnungen! Er wird unter anderem von der Europäischen Kommission und weiteren Partnern organisiert.

Der Wettbewerb um die EU‑Bio-Auszeichnungen umfasst sieben Kategorien und acht Auszeichnungen für verschiedene Akteure der ökologischen/biologischen Wertschöpfungskette. Diese sollen herausragende, innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte mit konkretem Mehrwert für die Bio-Produktion und für den Verbrauch geschaffen haben.
Sie können sich bis zum 8. Juni 2022 online bewerben.

Mehr Informationen zu den Auszeichnungen finden Sie hier.

 

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Strich abwaertsInitiative "30 für 30"

Mit der Initiative „30 für 30“ werden bayernweit 30 innovative Projekte gesucht, die sich darüber auszeichnen, dass ein weiteres bayerisches Bio-Lebensmittel entstanden ist oder ein bayerisches Bio-Produkt neue Vermarktungswege geht.

Die Initiative trägt so zu „mehr Bio aus Bayern“ bei und das begrüßen wir als Agrarmarketing-Agentur mit dem Fokus auf regionale Produkte sehr. Dabei sucht das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten innovative Leuchtturmprojekte, die mit modernen und neuen Konzepten die bio-regionale Ernährung in Bayern voranbringen.

Bewerben Sie sich noch bis zum 24. Mai 2022, mehr Informationen finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

 

 

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